FAHRSCHULE SCHALTFREI

ohne Stress - ohne Schalten - Führerschein erhalten!

FAHRERLAUBNISKLASSEN

PKW

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg sowie die Fahrgastbeförderung von bis zu 8 Personen + Fahrer

Mit dem B Führerschein, darfst du einen Anhänger mitziehen der die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet. Du darfst sogar über 750 kg ziehen, wenn die Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) die 3.500 kg nicht überschreitet.

Um diesen Führerschein zu erwerben, musst du 18 Jahre (17 begleitetes Fahren BF17) alt sein. 

Zu dem B Führerschein bekommst du, nach dem Bestehen der Prüfung die Klassen AM und L dazu. 

Klasse B Automatik

Bei dem Klasse B Automatik Führerschein wirst du nur auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet und fährst mit diesem auch deine Führerscheinprüfung. Nach der bestandenen Prüfung darfst du jedoch nur Automatikfahrzeuge fahren und bekommst die Schlüsselzahl 78 auf dem Führerschein eingetragen. 

Die Schlüsselzahl 78 reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.

 Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.

Um diesen Führerschein zu erwerben, musst du 18 Jahre (17 begleitetes Fahren BF17) alt sein.

Der Rest bleibt wie bei dem klassischen B Führerschein.

Klasse B197

Seit dem 01.04.2021 gibt es die B197 Automatikregelung, durch diese Regelung darfst du trotz der Automatikfahrzeugausbildung nach deiner bestandener Prüfung auch Schaltwagen fahren

Dafür musst du während deiner Führerscheinausbildung 10 Fahrstunden á 45min auf einem Schaltwagen fahren und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer im Rahmen der Fahrstunde machen.

 Zur richtigen Führerscheinprüfung darfst du dann mit einem Automatikfahrzeug

Nach bestandener Führerscheinprüfung bekommst du die Schlüsselzahl 197 auf dem Führerschein eingetragen. 

Dabei entstehen für dich keine Einschränkungen im Führerschein.

Um diesen Führerschein zu erwerben, musst du 18 Jahre (17 begleitetes Fahren BF17) alt sein.

Der Rest bleibt wie bei dem klassischen B Führerschein.

Klasse BE

Mit dem BE Führerschein, darfst du ein Fahrzeug + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen 7.000 kg bewegen. 

Beim Zugfahrzeug gilt weiterhin die Einschränkung der Klasse B, nämlich dass das Fahrzeug eine maximale Gesamtmasse von 3.500 kg haben darf.

Um diesen Führerschein zu erwerben, musst du 18 Jahre (17 begleitetes Fahren BF17) alt sein und bereits einen B Führerschein besitzen.

Zu dem BE Führerschein bekommst du, nach dem Bestehen der Prüfung die Klassen B96, AM und L dazu. 

Kraftrad

Seit dem 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse AM, A1, A2 oder A geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen.

Die Schutzkleidung muss in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten getragen werden!

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm
  • Motorradhandschuhen
  • eng anliegender Motorradjacke
  • Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert
  • Motorradhose
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

Aus Sicherheitsgründen sollte bei der Anschaffung der Schutzkleidung darauf geachtet werden, dass nur ein nach ECE-R 22/05 geprüfter Motorradhelm verwendet wird und die Protektoren eine CE-Prüfung (Norm 1621-2) haben.

Klasse A

Mit der Klasse A darfst du alle Krafträder fahren, du hast also keine Hubraum- oder PS-Einschränkung mehr. 

Bei einem direkten Einstieg musst du mindestens 24 Jahre alt sein. (20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Zu dem A Führerschein bekommst du, nach dem Bestehen der Prüfung die Klassen AM, A2 und A dazu.

Klasse A2

Mit der Klasse A2 darfst du alle Krafträder fahren, die eine maximale Motorleistung von 35 kW (48PS) und ein Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg haben.

Um diesen Führerschein zu erwerben, musst du 18 Jahre alt sein.

Zu dem A2 Führerschein bekommst du, nach dem Bestehen der Prüfung die Klassen AM, und A1 dazu.

Klasse B196

Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196. Diese berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit einem Beiwagen), die sich eigentlich der Fahrerlaubnisklasse A1 (bis zu 125ccm) zuordnen lassen.

Um diesen Führerschein zu erwerben, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und die Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre haben.